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Hospiz Hildegard Jonghaus Landstuhl

Ansprechpartnerin

Martina Lauer
Einrichtungs- und Pflegedienstleitung

Tel: 06371 403690
m.lauer(at)kv-kl-land.drk.de

Nardinistr. 17
66849 Landstuhl

Als DRK Wohlfahrtsverband begleitet der DRK Kreisverband Kaiserslautern-Land Menschen durch viele unterschiedliche Lebensphasen. Eine würdevolle Sterbebegleitung gehört dazu. Mit dem dem stationären Hospiz in Landstuhl können wir diese wichtige Betreuung am Lebensende anbieten. Das DRK Hospiz Hildegard Jonghaus finden Sie in der Nardinistraße 17 in Landstuhl (nahe des Nardini-Klinikum St. Johannis).

 

  • Im November 2016 wurde das Gebäude fertiggestellt (Architekt Alexander Blanz, Bauherr: DRK Kreisverband Kaiserslautern-Land e.V.)
  • Am 2. Januar 2017 sind die ersten Gäste eingezogen.

„Das stationäre Hospiz ist ein zusätzlich notwendiger Anker, wenn die ambulante Versorgungskette von schwerstkranken Menschen zu Hause nicht mehr gewährleistet werden kann.“, so Dr. Hans-Jürgen Gabriel, ehemalige Chefarzt der Palliativstation, der sich seit vielen Jahren in der Hospizbewegung engagiert.

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Anmeldung

Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist Ihre eigene freie Entscheidung zur Aufnahme in ein stationäres Hospiz. Haben Sie diese Entscheidung, am Besten gemeinsam mit Ihren Angehörigen getroffen, helfen Ihnen die nachfolgenden Informationen bei der Aufnahme in das DRK Hospiz Hildegard Jonghaus. 

Die Anmeldung kann telefonisch, per Fax oder Email erfolgen. Wir beraten Sie gerne. 

Wer hat Anspruch auf einen Hospizplatz?

Jeder Patient mit einer Erkrankung,

  • die progredient (fortschreitend) verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat
  • bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig oder vom Patient gewünscht ist
  • die lediglich eine begrenzte Lebenszeit von Tagen, Wochen bis wenigen Monaten erwarten lässt
  • bei der eine Krankenhausbehandlung im Sinne des §39 SGB V nicht mehr erforderlich ist
  • bei der eine ambulante Versorgung nicht ausreicht 

Treffen alle diese vorgenannten Punkte zu, kann von Ihrem behandelten Arzt (Hausarzt oder Klinikarzt) eine ärztliche Bescheinigung zur Feststellung der Notwendigkeit vollstationärer Hospizversorgung nach § 39a SGB V ausgestellt werden (Formularvorlage finden Sie in der Anlage).

Eine Anmeldung zur Aufnahme in das Hospiz Hildegard Jonghaus kann jederzeit durch Sie selbst, einen Bevollmächtigten, Ihren Hausarzt, den ambulanten Hospizdienst, ein SAPV-Team, den Sozialdienst oder die Pflegeüberleitung einer Klinik erfolgen. 

Nach telefonischer Beratung und Prüfung der Aufnahmekriterien verbleibt Ihre Anmeldung auf der Warteliste. Wir melden uns, sobald wir Ihnen einen Platz anbieten können.

Um Ihnen die Entscheidung leichter zu machen, kann unser Hospiz gerne besichtigt werden. Dabei können  Sie uns und die Einrichtung kennenlernen. Rufen Sie uns an, und wir vereinbaren ein persönliches Beratungsgespräch.  

Kosten

Die Kosten für den Hospizaufenthalt werden zu 95% durch die Krankenkasse getragen, 5% müssen durch Spenden finanziert werden. Dem Hospizgast selbst entstehen keine Kosten.

Sofern Sie privat krankenversichert sind, sollten Sie vorab die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse klären, da nicht alle Privatkassen die Leistung stationäre Hospizversorgung erstatten.

Falls Sie noch Fragen haben oder Hilfe brauchen, rufen Sie uns an. Wir sind für Sie da!

DRK Hospiz Hildegard Jonghaus  

Einrichtungsleitung  Martina Lauer
Telefon: 06371 / 40369-0 

Wichtige Unterlagen für Sie

Wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie bitte mit Ihren Ansprechpartnern vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.