Wie können wir Ihnen helfen?
Sie
- möchten sich zur Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung informieren?
- suchen einen Referenten für die Themenbereiche Vorsorgeverfügungen oder Rechtliche Betreuung?
- sind als Bevollmächtigte/r tätig und wünschen bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben Unterstützung?
- führen eine rechtliche Betreuung oder wollen eine Betreuung für eine vertraute Person übernehmen und wünschen ein Beratungsgespräch oder Unterstützung?
- sind an einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Betreuungsverein interessiert?
Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserem Betreuungsverein. Wir beraten Sie gerne vertraulich und kostenfrei in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch.
Sprechzeiten des Betreuungsvereins.
Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 11:00 Uhr
Gerne mit Terminvereinbarung:
Tel. 06371/ 9215-30
Betreuungsverein(at)kv-kl-land.drk(dot)de
Über uns
Der DRK-Betreuungsverein steht mit seinen beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitern für ein gesellschaftliches Klima von Miteinander und Solidarität.
Freiwilliges und ehrenamtliches Engagement ist keine Selbstverständlichkeit und braucht unterstützende Rahmenbedingungen. Hier wirkt und hierfür steht der Betreuungsverein Der immer stärker werdende Wunsch in der Bevölkerung nach privater Vorsorge über Vorsorgeverfügungen ist eine der zentralen Dienstleistungen des Betreuungsvereines. Mit seinem Informations- und Beratungsangebot trägt der Verein auch zur Betreuungsvermeidung bei.Ziele der Arbeit des DRK-Betreuungsvereines: Rechtliche Betreuung ist als Rechtsfürsorge eine Form von Hilfe. Die Betreuung dient dem Wohl des betreuten Mitmenschen. Betreuung bietet den Betroffenen Unterstützung, Beratung und Stellvertretung. Sie ist Soziale Arbeit – auch wenn sie keine Sozialleistung ist. Betreuung soll rechtliche Handlungsfähigkeit und eine Schutzfunktion für die Mitmenschen sicherstellen und garantieren. Dabei müssen aber Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit immer beachtet werden. Und so unterstützt gesetzliche Betreuung nur dort, wo es nötig ist: So viel wie nötig, so wenig wie möglich! Die Netzwerkarbeit des Betreuungsvereines: Die Netzwerkarbeit des Betreuungsvereines im DRK-Kreisverband Kaiserslautern-Land – gerade mit anderen spezialisierten Diensten und Einrichtungen innerhalb des Deutschen Roten Kreuzes - sichert eine optimale Hilfestellung für die betreuten Menschen. Das dahinter stehende Konzept, professionelle Dienstleistungen aus einer Hand für die Mitbürger anbieten zu können, wird auch in der Arbeit des DRK-Betreuungsvereines verwirklicht. Netzwerkarbeit heißt auch, eine Art Lotsenfunktion bei der Ermittlung der richtigen Hilfen zu übernehmen. Und auch da, wo keine rechtliche Betreuung erforderlich ist, bedarf es einer verbindlichen Vermittlung Anfragender, Hilfesuchender, Betroffener an diese Dienste mit alternativen Angeboten.
Das Ziel muss die optimale Hilfe für die Betroffenen sein – egal in welchem Hilfesystem.
Diese Dienstleistung bietet der Betreuungsverein für die Bürger an. Die Vernetzung aller Dienstleistungen des Deutschen Roten Kreuzes geschieht durch ein Qualitätsmanagementsystem, an welchem alle Bereiche des DRK-Kreisverbandes beteiligt sind. Die Fortschreibung der einzelnen Prozesse und die Weiterentwicklung der Qualitätsaspekte werden von der Geschäftsführung des DRK-Kreisverbandes verantwortet.Leistungsangebot

Der Betreuungsverein des Deutschen Roten Kreuzes ist nach geltendem Landesrecht Rheinland-Pfalz anerkannt und wird von Land und Landkreis gefördert.
Die Aufgaben des Betreuungsvereins sind:- Ratsuchende über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung zu informieren
- über das Betreuungsrecht zu informieren
- Menschen, die zur Führung einer Betreuung in der Lage sind, zu gewinnen, in ihre Aufgabe einzuführen, zu schulen, und zu beraten
- Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen
- einen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen
Rechtliche Betreuung
Wenn ein Erwachsener nicht in der Lage ist bestimmte Angelegenheiten z.B. aufgrund von psychischer Krankheit oder geistiger Behinderung, alleine zu regeln und diesbezüglich auch keine Vorsorgevollmacht vorliegt, , dann wird eine rechtliche Betreuung eingerichtet.
Voraussetzungen zur Einrichtung einer Betreuung sind:
- Volljährigkeit
- körperliche, geistige oder seelische Behinderung oder psychische Erkrankung
- Betroffene ist nicht in der Lage seine Angelegenheiten zu regeln
- Erforderlichkeit
- Keine vorrangigen anderen Hilfen (z.B. Nachbarschaftshilfe, Familienangehörigen, sozialen Dienste, bevollmächtigten Dritte) ausreichend
- Antragstellung des Betroffenen beim Betreuungsgericht
oder - Anregung einer Betreuung Dritter beim Betreuungsgericht
- Richter
- Arzt
- Mitarbeiter der Betreuungsbehörde
Benötigen Sie weitere Informationen zum Betreuungsrecht, dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Vorsorgemöglichkeiten
Sie wollen rechtzeitig vorsorgen, aber wie?
Jedem Menschen kann täglich etwas passieren, z.B. ein Unfall oder eine Krankheit.Damit Sie sicher sein können, dass im Ernstfall Ihre Angelegenheiten so geregelt werden, wie Sie es sich wünschen, sollten Sie in den gesunden Tagen Vorsorge treffen. Mit der Vorsorge können Sie im Voraus bestimmen, wie Sie beispielsweise medizinisch behandelt werden wollen oder welche Person Sie einmal gesetzlich vertreten soll. Folgende Vorsorgedokumente gibt es:
- Vorsorgevollmacht (dient der Betreuungsvermeidung)
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung