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Betreuungsverein Landstuhl

Ansprechpartnerin

DRK Betreuungsverein
66849 Landstuhl

Tel. 06371/ 9215-30
Fax 0261 2016182038
Betreuungsverein@kv-kl-land.drk.de

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Marie Pfeffer-Kappler
Tel. 06371 9215-30
m.pfeffer-kappler(at)kv-kl-land.drk.de
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Sabrina Dejon
Tel. 06371 9215-62
s.dejon(at)kv-kl-land.drk.de
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Marc Meidinger
Tel. 06371 9215-63
m.meidinger(at)kv-kl-land.drk.de
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Rebekka Greb
Tel. 06371-9215-67
r.greb@kv-kl-land.drk.de

Wenn Personen nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ihre finanziellen und gesundheitlichen Angelegenheiten und Bekannten nicht mehr ausreicht, dann tritt das Betreuungsrecht ein. Wir, als anerkannter Betreuungsverein, führen im Rahmen unserer Tätigkeit gesetzliche Betreuungen.

Ebenso gehören zu den Aufgaben des Betreuungsvereins die Beratung und die Begleitung zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

  • Wie können wir Ihnen helfen?

    Sie

    • möchten sich zur Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung informieren?
    • suchen einen Referenten für die Themenbereiche Vorsorgeverfügungen oder Rechtliche Betreuung?
    •  sind als Bevollmächtigte/r tätig und wünschen bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben Unterstützung?
    • führen eine rechtliche Betreuung oder wollen eine Betreuung für eine vertraute Person übernehmen und wünschen ein Beratungsgespräch oder Unterstützung?
    • sind an einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Betreuungsverein interessiert?

    Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserem Betreuungsverein. Wir beraten Sie gerne vertraulich und kostenfrei in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch. 

    Sprechzeiten des Betreuungsvereins. 
    Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 11:00 Uhr
     

    Gerne mit Terminvereinbarung:
    Tel. 06371/ 9215-30
    Betreuungsverein(at)kv-kl-land.drk.de

     

  • Über uns

    Leitbild des DRK-Betreuungsvereins

    Das Leitbild des DRK-Kreisverbandes Kaiserslautern-Land e.V. orientiert sich an den Grundsätzen des Roten Kreuzes: Menschlichkeit – Unparteilichkeit – Neutralität – Unabhängigkeit – Freiwilligkeit – Einheit – Universalität. Diese allgemeinen Grundsätze werden in den Leitlinien des Deutschen Roten Kreuzes umgesetzt.

    Als Teil dieser Bewegung geben diese Leitlinien auch den Mitarbeitern im Betreuungsverein einen verbindlichen Orientierungsrahmen für ihr Tun und Handeln.

    Die spezifischen und regionalen Elemente im Betreuungsverein des DRK-Kreisverbandes Kaiserslautern-Land e.V.

    Struktur und Träger des Betreungsvereines: Der DRK-Kreisverband ist ein eingetragener Verein mit einer ehrenamtlichen Vorstandschaft. Im § 2 der Satzung des Kreisverbandes ist als Aufgabe in Absatz 2 die Führung und Unterhaltung eines Betreuungsvereines i.S. des § 1908 f BGB ausdrücklich erwähnt. Zur Leitung der laufenden Geschäfte des Kreisverbandes hat der Vorstand einen hauptamtlichen Kreisgeschäftsführer eingesetzt, der auch die Dienstaufsicht über die Mitarbeiter des Betreuungsvereines inne hat.

    Seit 1993 erfüllt der Kreisverband die Anerkennungsvoraussetzungen des Landes Rheinland-Pfalz für Betreuungsvereine und wurde vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung mit Bescheid vom 18.5.1993 anerkannt. Für die Wahrnehmung der sog. "Netzwerktätigkeiten" wie Öffentlichkeitsarbeit, Gewinnung, Beratung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer, Beratungen zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen steht ein hauptamtlicher Vereinsmitarbeiter in Vollzeitanstellung zur Verfügung.

    Das Leistungsangebot des DRK-Betreuungsvereines:   Der DRK-Betreuungsverein bietet ein breites Spektrum bürgerorientierter Informationsangebote rund um die Rechtliche Betreuung, die die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen stärken soll.   Der Verein informiert Betroffene, deren Angehörige und ihre Familien.   Er sucht, schult und vermittelt ehrenamtliche Mitarbeiter. Er befähigt Mitbürger zu ehrenamtlicher Betreuun

    Der DRK-Betreuungsverein steht mit seinen beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitern für ein gesellschaftliches Klima von Miteinander und Solidarität.

    Freiwilliges und ehrenamtliches Engagement ist keine Selbstverständlichkeit und braucht unterstützende Rahmenbedingungen. Hier wirkt und hierfür steht der Betreuungsverein   Der immer stärker werdende Wunsch in der Bevölkerung nach privater Vorsorge über Vorsorgeverfügungen ist eine der zentralen Dienstleistungen des Betreuungsvereines. Mit seinem Informations- und Beratungsangebot trägt der Verein auch zur Betreuungsvermeidung bei.    


    Ziele der Arbeit des DRK-Betreuungsvereines: Rechtliche Betreuung ist als Rechtsfürsorge eine Form von Hilfe. Die Betreuung dient dem Wohl des betreuten Mitmenschen. Betreuung bietet den Betroffenen Unterstützung, Beratung und Stellvertretung. Sie ist Soziale Arbeit – auch wenn sie keine Sozialleistung ist.

    Betreuung soll rechtliche Handlungsfähigkeit und eine Schutzfunktion für die Mitmenschen sicherstellen und garantieren. Dabei müssen aber Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit immer beachtet werden. Und so unterstützt gesetzliche Betreuung nur dort, wo es nötig ist: So viel wie nötig, so wenig wie möglich!

    Die Netzwerkarbeit des Betreuungsvereines:   Die Netzwerkarbeit des Betreuungsvereines im DRK-Kreisverband Kaiserslautern-Land  – gerade mit anderen spezialisierten Diensten und Einrichtungen innerhalb des Deutschen Roten Kreuzes - sichert eine optimale Hilfestellung für die betreuten Menschen.   Das dahinter stehende Konzept, professionelle Dienstleistungen aus einer Hand für die Mitbürger anbieten zu können, wird auch in der Arbeit des DRK-Betreuungsvereines verwirklicht. Netzwerkarbeit heißt auch, eine Art Lotsenfunktion bei der Ermittlung der richtigen Hilfen zu übernehmen. 

    Und auch da, wo keine rechtliche Betreuung erforderlich ist, bedarf es einer verbindlichen Vermittlung Anfragender, Hilfesuchender, Betroffener an diese Dienste mit alternativen Angeboten.

    Das Ziel muss die optimale Hilfe für die Betroffenen sein – egal in welchem Hilfesystem.

    Diese Dienstleistung bietet der Betreuungsverein für die Bürger an. Die Vernetzung aller Dienstleistungen des Deutschen Roten Kreuzes geschieht durch ein Qualitätsmanagementsystem, an welchem alle Bereiche des DRK-Kreisverbandes beteiligt sind. Die Fortschreibung der einzelnen Prozesse und die Weiterentwicklung der Qualitätsaspekte werden von der Geschäftsführung des DRK-Kreisverbandes verantwortet.  

     

  • Leistungsangebot
    Der Betreuungsverein des Deutschen Roten Kreuzes ist nach geltendem Landesrecht Rheinland-Pfalz anerkannt und wird von Land und Landkreis gefördert.

    Die Aufgaben des Betreuungsvereins sind:

    • Ratsuchende über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung zu informieren
    • über das Betreuungsrecht zu informieren
    • Menschen, die zur Führung einer Betreuung in der Lage sind, zu gewinnen, in ihre Aufgabe einzuführen, zu schulen, und zu beraten
    • Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen
    • einen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen

     

  • Rechtliche Betreuung

    Was ist eine Betreuung?
    Wenn ein Erwachsener nicht in der Lage ist bestimmte Angelegenheiten z.B. aufgrund von psychischer Krankheit oder geistiger Behinderung, alleine zu regeln und diesbezüglich auch keine Vorsorgevollmacht vorliegt, , dann wird eine rechtliche Betreuung eingerichtet.
    Voraussetzungen zur Einrichtung einer Betreuung sind:

    • Volljährigkeit
    • körperliche, geistige oder seelische Behinderung oder psychische Erkrankung
    • Betroffene ist nicht in der Lage seine Angelegenheiten zu regeln
    • Erforderlichkeit
    • Keine vorrangigen anderen Hilfen (z.B. Nachbarschaftshilfe, Familienangehörigen, sozialen Dienste, bevollmächtigten Dritte) ausreichend

    Wie kommt es zu einer Bestellung eines Betreuers?

    • Antragstellung des Betroffenen beim Betreuungsgericht
      oder
    • Anregung einer Betreuung Dritter beim Betreuungsgericht

    Danach ermittelt das Betreuungsgericht den Sachverhalt. Es sind folgende Personen  beteiligt:

    • Richter
    • Arzt
    • Mitarbeiter der Betreuungsbehörde

    Nach Ermittlung kommt es zum Bestellungsbeschluss oder zum Ablehnungs- bzw. Einstellungsbeschluss.  
    Benötigen Sie weitere Informationen zum Betreuungsrecht, dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

  • Vorsorgemöglichkeiten
    Sie wollen rechtzeitig vorsorgen, aber wie?

    Jedem Menschen kann täglich etwas passieren, z.B. ein Unfall oder eine Krankheit. 
    Damit Sie sicher sein können, dass im Ernstfall Ihre Angelegenheiten so geregelt werden, wie Sie es sich wünschen, sollten Sie in den gesunden Tagen Vorsorge treffen. Mit der Vorsorge können Sie im Voraus bestimmen, wie Sie beispielsweise medizinisch behandelt werden wollen oder welche Person Sie einmal gesetzlich vertreten soll. Folgende Vorsorgedokumente gibt es:

    • Vorsorgevollmacht  (dient der Betreuungsvermeidung)
    • Patientenverfügung
    • Betreuungsverfügung

    Gerne beraten wir Sie zu den Vorsorgemöglichkeiten und bieten Ihnen kostenloses Informationsmaterial an.

Wie geht es weiter?

Bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort Kontakt auf.

Marie Pfeffer-Kappler   Tel. 06371 9215-30
Mobil +49176 43553755
m.pfeffer-kappler(at)kv-kl-land.drk.de
Sabrina Dejon   Tel. 06371 9215-62
Mobil +49160 90758223
s.dejon(at)kv-kl-land.drk.de
Marc Meidinger Tel. 06371 9215-63
Mobil +49175 6838789
m.meidinger(at)kv-kl-land.drk.de
Rebekka Greb Tel. 06371 9215-67
Mobil +49160 91110142
r.greb(at)kv-kl-land.drk.de