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Ansprechpartner

Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz
Dirk Vogel 
Ausbildungsbeauftragter 
Telefon 06371-921524
E-Mail: d.vogel@kv-kl-land.drk.de 

Erste Hilfe im Betrieb

In jedem Betrieb ist es notwendige Pflicht, ausreichend aus- und regelmäßig fortgebildete Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben.

Regelungen zur Ersten Hilfe im Betrieb

Zahl der sogenannten betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer, Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens.

Im gewerblichen Bereich gibt es weitere umfangreiche Regelungen zur Ersten Hilfe. Diese stehen kostenfrei im Internet auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Spitzenverband (DGUV) unter dem Link in jeweils aktueller Version zum Download bereit. Unter anderem finden sich dort folgende Schriften:

• GUV R A1 wurde DGUV Vorschrift
• BGG 984 wurde DGUV Grundsatz 304-001
• GUV-I 5163 wurde DGUV Information 204-010

Die Aus- und Fortbildungskurse zum betrieblichen Ersthelfer bietet Ihnen bei uns Vorort an 
Der Inhalt der Verbandkästen ist in verschiedenen Normen festgelegt. Die wichtigsten Normen sind:

• DIN 13164 Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten B (sog. KFZ-Verbandkasten), DIN 13167 Erste-Hilfe-Material für Krafträder
• DIN 13157 Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten C (sog. kleiner Betriebsverbandkasten)
• DIN 13169 Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten E (sog. großer Betriebsverbandkasten)

DIN-Normblätter sind kostenpflichtig erhältlich beim Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin oder hier.