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Hospiz Hildegard Jonghaus Landstuhl

Ansprechpartnerin

Martina Mack
Einrichtungs- und Pflegedienstleitung

Tel: 06371 403690
m.mack(at)kv-kl-land.drk.de

Nardinistr. 17
66849 Landstuhl

Als DRK Wohlfahrtsverband begleitet der DRK Kreisverband Kaiserslautern-Land Menschen durch viele unterschiedliche Lebensphasen. Eine würdevolle Sterbebegleitung gehört dazu. Mit dem dem stationären Hospiz in Landstuhl können wir diese wichtige Betreuung am Lebensende anbieten. Das DRK Hospiz Hildegard Jonghaus finden Sie in der Nardinistraße 17 in Landstuhl (nahe des Nardini-Klinikum St. Johannis).

 

  • Im November 2016 wurde das Gebäude fertiggestellt (Architekt Alexander Blanz, Bauherr: DRK Kreisverband Kaiserslautern-Land e.V.)
  • Am 2. Januar 2017 sind die ersten Gäste eingezogen.

„Das stationäre Hospiz ist ein zusätzlich notwendiger Anker, wenn die ambulante Versorgungskette von schwerstkranken Menschen zu Hause nicht mehr gewährleistet werden kann.“, so Dr. Hans-Jürgen Gabriel, ehemalige Chefarzt der Palliativstation, der sich seit vielen Jahren in der Hospizbewegung engagiert.

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Wer hat Anspruch auf einen Hospizplatz?

Jeder Patient mit einer Erkrankung,

  • bei der eine Heilung ausgeschlossen ist, und die eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig macht oder diese Behandlung vom Patient gewünscht wird,
  • die progredient (fortschreitend) verläuft,
  • die ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat,
  • die eine begrenzte Lebenszeit von Tagen, Wochen bis wenigen Monaten erwarten lässt,
  • und eine Krankenhausbehandlung nicht mehr erforderlich ist,
  • bei der eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie nicht ausreicht, weil palliativ- medizinischer, -pflegerischer und psychosozialer Versorgungsbedarf die Möglichkeiten der Betreuenden regelmäßig übersteigen.
  • Bei Vorliegen der genannten Aufnahmekriterien haben Sie Anspruch auf Übernahme der Leistungen durch ihre Krankenkasse sowie ergänzend Ihrer Pflegekasse.

Wenn die Notwendigkeit einer vollstationärer Hospizversorgung nach § 39a, SGB V durch Ihren behandelnden Haus- oder Klinikarzt festgestellt wurde, können Sie sich telefonisch auf unsere Aufnahme-/Warteliste eintragen lassen. Telefon: 06371 / 403690

Vor der Aufnahme benötigen wir eine ärztliche, schriftliche Bescheinigung.

Wie können Sie sich anmelden?

Eine wichtige Voraussetzung ist Ihre eigene, freie Entscheidung für das Hopsiz. Haben Sie diese, am Besten gemeinsam mit Ihren Angehörigen getroffen, helfen Ihnen die nachfolgenen Informationen bei der Aufnahme in das Hospiz Hildegard Jonghaus. 

Eine Anmeldung für die Aufnahme in das Hospiz Hildegard Jonghaus kann jederzeit durch Sie selbst, durch einen Bevollmächtigten, den ambulanten Hospizdienst oder durch den Sozialdienst / die Pflegeüberleitung einer Klinik erfolgen. Nach telefonischer Beratung und Prüfung der Aufnahmekriterien verbleibt Ihre Anmeldung auf der Warteliste.

Der Auszug von Zuhause stellt für die meisten Betroffenen eine nur schwer zu überwindende Hürde dar. Oft kann ein Beratungsgespräch hier vor Ort helfen. Vereinbaren Sie dazu bitte telefonisch einen Termin mit der pflegerischen Leitung. Gerne können Sie unser Hospiz besichtigen.

Kosten

Die Kosten für den Hospizaufenthalt werden zu 95% durch die Kranken- und Pflegekassen getragen, 5% müssen durch Spenden getragen werden. Dem Hospizbewohner selbst entstehen keine Kosten. Sofern Sie privat Krankenversichert sind, sollten Sie vorab die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse klären, da nicht alle Privatkassen die Leistung stationäre Hospizversorgung erstatten.

Ärztliche Versorgung

Grundsätzlich besteht im Hospiz das Hausarztprinzip. Ihr Hausarzt kann die medizinische Versorgung im Hospiz mit regelmäßigen Hausbesuchen übernehmen. Diese enge Zusammenarbeit mit dem Pflegeteam ist wichtig. In Absprache stellen wir Ihnen gerne Ärztinnen und -ärzte aus der näheren Umgebung zur Seite. 

Wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie bitte mit Ihren Ansprechpartnern vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.